Blasphemie – „Religion muss Kritik aushalten“

Fuente: Jesus.de

Der reformierte Theologe Matthias Zeindler verteidigt den Schweizer Blasphemie-Paragrafen als Schutz religiöser Identität. Gleichzeitig mahnt er zur Zurückhaltung – und kritisiert politische Instrumentalisierung.

Blasphemie – „Religion muss Kritik aushalten“
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Für Matthias Zeindler ist klar: Der Schweizer Blasphemie-Artikel hat weiterhin eine Funktion. „Der Schutz des religiösen Bekenntnisses ist in der Bundesverfassung relativ hoch angesetzt“, sagt der emeritierte systematische Theologe im Gespräch mit ref.ch. Nicht als Privilegierung von Religion, sondern weil Glaube für viele Menschen ein wesentlicher Teil ihrer Identität sei. Angesichts der rauen Debattenkultur in den sozialen Medien hält Zeindler den Paragrafen deshalb „weiterhin für legitim“.

Gleichzeitig plädiert er dafür, dass sich religiöse Menschen „zurückhaltend“ auf den Artikel berufen sollten. Christlicher Glaube müsse Kritik aushalten – auch scharfe. „Kritik und Anfeindungen ist das Christentum schon seit seinen Anfängen ausgesetzt“, betont Zeindler. Deshalb habe er die Reaktion der Kirchen im Fall der ehemaligen GLP-Politikerin Sanija Ameti 1) positiv wahrgenommen: Sie setzten nach der Entschuldigung der Politikerin auf Verständigung statt Anzeige.

Politische Motive

Kritisch bewertet Zeindler, dass zwei Politiker aus dem rechten Spektrum Anzeige gegen Ameti erstatteten, die „selbst immer wieder mit pointierten und teilweise grenzwertigen Äußerungen aufgefallen [sind]“. Hier sieht er weniger religiöse Betroffenheit als politische Motive. „Da wurde ein Vorfall für eine willkommene politische Abrechnung genutzt“, glaubt er.

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Persönlich störe ihn vor allem „klischeehafte und uninformierte Religionskritik“. Religion dürfe kritisiert werden, betont er, „aber sie hat ein Anrecht auf Kritik, die auf Wissen und Fakten beruht.“ Für ihn richtet pauschale Religionsschelte mehr Schaden an als jede gezielte Provokation.

>>> das komplette Interview mit Matthias Zeindler auf ref.ch.

1) Ameti hatte im September 2024 auf die Reproduktion einer Madonna-Darstellung geschossen und Fotos davon auf Instagram veröffentlicht. Später entschuldigte sie sich beim Bischof von Chur und bat um Vergebung – was dieser auch tat. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die ehemalige GLP-Politikerin im Januar 2026 wegen Blasphemie strafrechtlich zu einer Geldstrafe, verwies jedoch geforderte Entschädigungszahlungen der Privatkläger auf den zivilen Rechtsweg.

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