Gericht erlaubt Gebetsdemonstration gegenüber Abtreibungspraxis

Fuente: Jesus.de

Dürfen Christen vor einer Abtreibungspraxis beten? Das Aachener Verwaltungsgericht sagt „Ja“ – und hält die Einschränkungen des Landes für unverhältnismäßig.

Gericht erlaubt Gebetsdemonstration gegenüber Abtreibungspraxis
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Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein vom Land ausgesprochenes Versammlungsverbot für Gebetsaktionen im Umkreis von 100 Metern vor einer gynäkologischen Praxis, in der Abtreibungen vorgenommen werden, aufgehoben (AZ: 6 K 164/25). Für diese räumliche Einschränkung gebe es im Schwangerschaftskonfliktgesetz keine hinreichende rechtliche Grundlage. Zudem seien auch die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer zu berücksichtigen.

Die Vorschriften des Gesetzes verböten weder „generell“ eine Meinungskundgabe, so das Gericht, noch eine Konfrontation von Schwangeren mit den Meinungen der Versammlungsteilnehmer. Schwangere Frauen kämen allenfalls für 10 Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und könnten ihnen ausweichen. Es handele sich nicht um einen „Spießrutenlauf“.

Die Gebetsgruppe, ein eingetragener Verein von Abtreibungsgegnern, versammelt sich nach eigenen Angaben seit 2005 einmal monatlich zu sogenannten „Gebetsvigilien“ gegenüber der Praxis. Die Teilnehmer trügen dabei Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten und würden die Frauen, die die Praxis aufsuchen, nicht aktiv ansprechen. Im Dezember 2024 untersagte das Land weitere Gebetsveranstaltungen im direkten Umfeld der Praxis. Dagegen hatte der Verein geklagt.

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Eine Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

>>> die Pressemitteioung des Verwaltungsgerichts Aachen

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