NIPT: Abgeordnete fordern Augenmerk auf Lebensschutz

Fuente: PRO Medienmagazin

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag eine Reise in die Vergangenheit unternommen. Seit 2022 übernehmen die Krankenkassen den sogenannten NIPT, den nicht-invasiven Pränataltest, mit dem Schwangere in einem frühen Stadium der Schwangerschaft überprüfen lassen können, ob ihr Kind an einer Trisomie leidet. Der Deutsche Bundestag hatte das bereits 2019 entschieden. Einzige Voraussetzung für die finanzielle Übernahme des Tests ist seitdem, dass die Schwangere darüber von ihrem Arzt aufgeklärt und beraten wurde. 

NIPT: Abgeordnete fordern Augenmerk auf Lebensschutz
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Der Test selbst ist bereits seit 2012 zugelassen, jedoch mussten die Frauen ihn selbst bezahlen. Befürworter betonen, dass auf diese Weise kein riskanter Eingriff bei der Schwangeren nötig ist, um eine mögliche Trisomie festzustellen. Kritiker führen ins Feld, dass der Test als Krankenkassenleistung leichter zugänglich ist und bei einer entsprechenden Diagnose Kinder häufiger abgetrieben werden könnten.

„Davor haben wir von Anfang an gewarnt“

Im Jahr 2024 wurde die Kritik dann sehr konkret. Damals warnte etwa die „Bundesvereinigung Lebenshilfe“, die Zahl der nicht-invasiven Pränataltests sei alarmierend hoch. „Weit mehr als 100.000 solcher Bluttests im ersten Halbjahr 2023 sind keine Ausnahmen mehr. Es deutet alles darauf hin, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Davor haben wir von Anfang an gewarnt“, sagte die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt.

Ein fraktionsübergreifender Antrag von mehr als 100 Politikern wie Dietmar Bartsch (Linke), Philipp Amthor (CDU), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) oder Kerstin Griese (SPD) will dem nun Rechnung tragen. Er fordert ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests. Spätestens bis Juli 2027 sollen Ergebnisse vorliegen, um „einer Normalisierung selektiver Verfahren entgegenzuwirken zu können“. Außerdem fordert der Antrag ein interdisziplinäres Gremium einzusetzen, „das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft“. Weiter heißt es: „Das Gremium soll die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten.“

Lebensschutz kontra Selbstbestimmung?

Stephan Pilsinger (CSU) erklärte am Freitagvormittag im Parlament, warum er sich für den Antrag einsetzt: „Dieser Test liefert keine Prognosen, er liefert Wahrscheinlichkeiten.“ Und er entwickle sich zu einem flächendeckenden Screening. Dabei erzeuge er Druck und setze Eltern unter Entscheidungszwang. Er sehe die Gefahr, „dass aus Unsicherheit, vorschnelle Entscheidungen entstehen“. Dagmar Schmidt (SPD) stellte fest, falschpositive Ergebnisse seien vier Mal häufiger als erwartet. Es dürfe nicht sein, dass systematisch nach Kindern mit Trisomien gesucht und dann zu einer Abtreibung geraten werde.

Paula Piechotta (Grüne) lehnte den Antrag ab. Er schaffe Hürden und Berichtspflichten für Ärzte und schränke die Selbstbestimmung von Frauen ein. Letztere hätten das Recht, sich gegen oder für eine Schwangerschaft entscheiden zu können. Der Test führe dazu, dass Frauen diese Entscheidung früher und ohne Blick auf den Geldbeutel treffen könnten. „Schreiben Sie Frauen nicht vor, was sie zu tun oder nicht zu tun haben“, sagte sie. Martin Sichert (AfD) lehnte den Antrag ebenfalls ab: Eltern hätten „alles Recht der Welt“, sich auf ein Kind vorzubereiten und dazu gehöre die „Informationsfreiheit“. Wer solche Tests nicht zulassen wolle, der tue es autoritären Staaten wie China gleich. Über den Antrag wird nun zunächst weiter im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. 

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Christen positionieren sich

Im Vorfeld der Debatte begrüßten katholische und evangelische Stimmen die Auseinandersetzung mit dem Thema. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der Union in Baden-Württemberg teilte mit: „Wenn pränatale genetische Tests zur Routine einer Schwangerschaftsbegleitung werden, verändert das auch den gesellschaftlichen Standpunkt zum ungeborenen Leben“, teilte der EAK mit und erklärte, „dass die Würde eines Menschen nicht von seiner genetischen Disposition abhängt“. „Eine inklusive Gesellschaft zeigt sich nicht daran, wie perfekt ihre medizinischen Möglichkeiten sind, sondern daran, wie selbstverständlich sie das verletzliche Leben willkommen heißt“, teilte der EAK-Landesvorsitzende David Müller mit.

Die katholische Organisation „Donum Vitae“, die bundesweit Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet, warnt: Die Bedingungen, unter denen die NIPT als Kassenleistung zugänglich gemacht wurden, seien problematisch. „Durch die gerade bei jüngeren Frauen häufig falsch-positiven Testergebnisse entsteht eine Situation hoher Verunsicherung und starker psychischer Belastung bei den betroffenen Frauen und Paaren“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Organisation fordert außerdem eine psychosoziale Beratungspflicht im Kontext pränataler Diagnostik.

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